Abt. 2.1 Chemie Verkehrsträger Straße

Jährlich werden in der Bundesrepublik Deutschland etwa 350 Millionen Tonnen Gefahrgüter befördert, der größte Teil davon auf der Straße. Diese Beförderung muß sicher sein. Daher unterliegen alle Gefahrguttransporte mit allen Verkehrsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind.

Für die Beratung und die Prüfung von Gefahrguttransporten ist der Gefahrgutbeauftragte der Universität Heidelberg zuständig. Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise für den Gefahrguttransport über den Verkehrsweg Straße. Bitte kontaktieren Sie den Gefahrgutbeauftragten im Vorfeld Ihrer Planungen oder bei Rückfragen unter: 

Tel. 06221-54-16911 oder per Mail an
gefahrgutbeauftragter@znf.uni-heidelberg.de

Gefahrguttransport über den ZENTRALBEREICH

Die Abteilung 1.2 - Hausdienste des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld, bietet Gefahrguttransporte per LKW an. Geschulte und geprüfte Fahrzeugführer und ein den Vorschriften entsprechend ausgerüsteter und zugelassener LKW stehen hierfür zur Verfügung (11,9 to zulässiges Gesamtgewicht). Bitte beachten Sie neben den gesetzlichen Bestimmungen auch unsere nachfolgendes Anmeldeverfahren:

1. Transporttermin vereinbaren mit Abt. Hausdienste, Tel. 06221-54-16871 und  hausdienste@znf.uni-heidelberg.de

2. Beförderungspapiere per Mail an Hausdienste und Gefahrgutbeauftragten  gefahrgutbeauftragter@znf.uni-heidelberg.de  

3. Zustelltermin, Menge und Art des Gutes dem Empfänger mitteilen

4. Abt. Hausdienste beauftragt Fahrzeugführer und gibt Ausrüstungsgegenstände und Begleitpapiere mit.

5. Absender ist verantwortlich Gut- und Beförderungspapiere mitzugeben.

6. Ortsveränderung des Gutes kann erfolgen.

Bitte wenden Sie für Rückfragen und zur Klärung vorab an den Gefahrgutbeauftragten: 
Gefahrgutbeauftragter ZNF Earl Scheid, Tel. 06221-54-16911 gefahrgutbeauftragter@znf.uni-heidelberg.de  

Bitte beachten: bei jeglicher Beauftragung eines Gefahrguttransportes (auch mit externen Lieferanten) muss der Gefahrgutbeauftragte informiert werden.