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Zentralbereich Neuenheimer FeldGefahrgut-Transporte

Die Beförderung gefährlicher Güter ist mit erhöhten Risiken verbunden. Der Gesetzgeber hat daher umfangreiche Vorschriften erlassen und festgelegt, wer für die Einhaltung dieser Vorschriften im Einzelnen verantwortlich ist. Nachfolgend geben wir einen Überblick, wie Sie einen Gefahrguttransport für die Verkehrswege Straße und Luft in unserer Abteilung beauftragen können und welche Vorschriften für die Verkehrsträger Straße und Luft zwingend zu beachten sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Service ausschließlich für die Universität Heidelberg und die universitätsinternen Einrichtungen anbieten. Für Aufträge und Anfragen benötigen Sie eine gültige ZNF-Kundenkarte. Bitte beachten Sie, dass einige Seiten-Links nur über das universitätsinterne Netz zugänglich sind.

Gefahrgutbeförderung

Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung GEFAHREN für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen, sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Gefährliche Güter sind: Explosive Stoffe, Druckgase und tiefkalte verflüssigte Gase, entzündbare feste und flüssige Stoffe, brandfördernde Stoffe, Peroxide, Hydride, giftige Stoffe, ätzende Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, radioaktive Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe, diagnostische Proben sowie gentechnisch veränderte Mikroorganismen und umweltgefährdende Stoffe

Der Begriff BEFÖRDERUNG umfasst nicht nur die Ortsveränderung eines gefährlichen Gutes, sondern auch vorbereitende und abschließende Vorgänge wie das Verpacken, das Verladen, das Versenden, den Transport, den Empfang, das Entladen und das Auspacken.

 

*Bitte beachten: Der Zugang zum ADR Regelwerk auf der Informationsplattform Umwelt-Online ist nur über das universitätsinterne Netz oder über VPN-Verbindung möglich.