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Zentralbereich Neuenheimer FeldGefahrgut Zuordnung

Wann habe ich es mit Gefahrgut zu tun?

Der Begriff „Gefährliche Güter“ wird im §2 des Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG definiert. Nicht immer ist es eindeutig, ob das zu transportierende Material ein Gefahrgut ist oder nicht. Hinweise darüber findet man oft auf dem Etikett eines Gefäßes bzw. auf seiner Verpackung (Angaben wie Gefahrzettel und UN-Nummer des Stoffes). 

Gefahrgutverpackungen müssen immer mit einer UN-Verpackungscodierung (z.B. UN 3H1/X/...  oder UN 4G/Y/... oder ähnlich) versehen sein. Auch dies kann ein Hinweis auf ein gefährliches Gut sein. Eintragungen im zugehörigen Lieferschein, Beförderungspapier oder des aktuellen Sicherheitsdatenblatt können ebenso dienliche Hinweise geben, wie der Blick in einen der vielen Chemikalienkataloge. 

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall den Gefahrgutbeauftragten: 
Tel. 06221-54-16911 oder per Mail an
gefahrgutbeauftragter@znf.uni-heidelberg.de

 

Alphabetisches Verzeichnis der gefährlichen Güter

Im Kapitel 3.2 des ADR befindet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter (Tabelle A). Hier findet der Anwender alle Sondervorschriften, die für den jeweiligen Stoff erforderlich sind. Parallel zu diesen Vorschriften gelten natürlich auch die allgemeinen Vorschriften aus den anderen Teilen und Kapiteln des ADR.

*Bitte beachten: Zugang zum ADR auf Umwelt-Online nur über das universitätsinterne Netz möglich