Chemie
Annahmestelle
INF 269 / EG
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
INF 367 / UG, Raum 102
Dienstag
Donnerstag
telefonische Erreichbarkeit
Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.
Unsere Service
Chemikalienabfall-Entsorgung
Beratung vor Ort
Chemikalien-Börse
Recycling & Upgrade
Formulare & Etiketten
Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz
Ansprechpartner
Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911
Mobil: 0170 7622035
E-Mail
Gefahrgut-Zuordnung
Wann habe ich es mit Gefahrgut zu tun?
Der Begriff "Gefährliche Güter" wird im §2 des Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG definiert.
Nicht immer ist es eindeutig, ob das zu transportierende Material ein Gefahrgut ist oder nicht. Hinweise darüber findet man oft auf dem Etikett eines Gefäßes bzw. auf seiner Verpackung (Angaben wie Gefahrzettel und UN-Nummer des Stoffes).
Gefahrgutverpackungen müssen immer mit einer UN-Verpackungscodierung (z.B. UN 3H1/X/... oder UN 4G/Y/... oder ähnlich) versehen sein. Auch dies kann ein Hinweis auf ein gefährliches Gut sein. Eintragungen im zugehörigen Lieferschein, Beförderungspapier oder des aktuellen Sicherheitsdatenblatt können ebenso dienliche Hinweise geben, wie der Blick in einen der vielen Chemikalienkataloge.
Der _Onlinekatalog der Firma Merck enthält beispielsweise für die meisten Chemikalien umfassende Produktinformationen zum Thema Transport.
Eine aktuelle alphabetische Auflistung der Gefahrgüter und deren UN-Nummer finden Sie hier: alphabetische Gefahrgutverzeichnis.
Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Gefahrgutbeauftragten.