Chemie
Annahmestelle
INF 269 / EG
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
INF 367 / UG, Raum 102
Dienstag
Donnerstag
telefonische Erreichbarkeit
Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
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nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.
Unsere Service
Chemikalienabfall-Entsorgung
Beratung vor Ort
Chemikalien-Börse
Recycling & Upgrade
Formulare & Etiketten
Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz
Ansprechpartner
Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911
Mobil: 0170 7622035
E-Mail
Kriterien zur Abgabe von Gefahrstoffabfällen
Kennzeichnung von Gefahrstoffabfällen
Grundsätzlich sind Gefahrstoffabfälle genauso zu kennzeichnen wie Gefahrstoffe auch.
Handelt es sich bei den Gefahrstoffabfällen um Zubereitungen aus mehreren Gefahrstoffen, so sind bei der Kennzeichnung die Klassifizierungen der einzelnen Gefahrstoffe zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage zur Kennzeichnung von Abfällen bietet die TRGS 201.
Weitere nützliche Hinweise zur Kennzeichnung und Etikettierung von Gefahrstoffen bietet auch die Informationsseite der Abteilung Sicherheitswesen der Universität Heidelberg.
Ettiketten zum Ausdrucken:
Etikett zum Kennzeichnen von halogenfreien |
Etikett zum Kennzeichnen von halogenhaltigen |
Universal-Etikett |
Etikett zum Kennzeichnen von sonstigen Konzentraten |
Etikett zum Kennzeichnen von |
Etikett zum Kennzeichnen von |
Etikett zum Kennzeichnen von |
Etikett zum Kennzeichnen von |
Etikett zum Kennzeichnen von |
Etikett zum Kennzeichnen von |
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