Chemie
Annahmestelle
INF 269 / EG
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
INF 367 / UG, Raum 102
Dienstag
Donnerstag
telefonische Erreichbarkeit
Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.
Unsere Service
Chemikalienabfall-Entsorgung
Beratung vor Ort
Chemikalien-Börse
Recycling & Upgrade
Formulare & Etiketten
Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz
Ansprechpartner
Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911
Mobil: 0170 7622035
E-Mail
Gefahrgut · Verkehrsträger Straße
Verantwortliche und deren Pflichten
Die Beförderung gefährlicher Güter ist mit erhöhten Risiken verbunden. Der Gesetzgeber hat daher umfangreiche Vorschriften erlassen und festgelegt, wer für die Einhaltung dieser Vorschriften im Einzelnen verantwortlich ist.
An der Beförderung beteiligte Personen können sein:
-
Absender
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Auftraggeber der Absenders
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Verpacker
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Befüller
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Verlader
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Beförderer
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Fahrzeugführer
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Empfänger
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Fahrzeughalter
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Gefahrgutbeauftragter
Im §2 GGVSEB – Begriffsbestimmungen sind einige der o.g. Personen definiert.
In den Paragrapen §17 bis §34 GGVSEB sind die Pflichen der Verantwortlichen aufgeführt.
Im §4 GGVSEB (allgemeine Sicherheitspflichten) sowie den Paragrapen §17 bis §34 GGVSEB (Verantwortliche und deren Pflichten) und im Kapitel 1.4 des ADR (Sicherheitspflichten der Beteiligten) ist festgelegt, wofür die an der Beförderung beteiligten Personen verantwortlich sind.