Chemie
Annahmestelle
INF 269 / EG
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
INF 367 / UG, Raum 102
Dienstag
Donnerstag
telefonische Erreichbarkeit
Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.
Unsere Service
Chemikalienabfall-Entsorgung
Beratung vor Ort
Chemikalien-Börse
Recycling & Upgrade
Formulare & Etiketten
Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz
Ansprechpartner
Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911
Mobil: 0170 7622035
E-Mail
Gefahrgut · Verkehrsträger Straße
Beförderungspapiere
Bei jeder durch das ADR geregelten Beförderung ist ein Beförderungspapier mitzugeben, es sei denn, eine Freistellung vom Beförderungspapier ist möglich (Tip: siehe Hinweis unter dem Link „Freistellungen“).
Sollen Gefahrguttransporte mit dem LKW der Abteilung 1.2 Hausverwaltung des Zentralbereich Neuenheimer Feld erfolgen, so ist unabhängig von möglichen Freistellungen immer ein Beförderungspapier mitzugeben.
Das Beförderungspapier weist alle an der Beförderung beteiligten Personen sowie die Kontrollorgane auf das gefährliche Gut hin um die gebotenen Maßnahmen zu treffen (Verpackung, Kennzeichnung, sichere Verstauung, mitzuführende Ausrüstung, mitführen weiterer Dokumente usw.).
Eine besondere Form ist für das Beförderungspapier nicht vorgeschrieben, wesshalb häufig folgende Papiere Verwendung finden:
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Frachtbrief
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Abfallbegleitschein
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Lieferschein
Folgende Angaben muß das Beförderungspapier jedoch für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand enthalten:
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UN-Nummer
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offizielle Bezeichnung
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Nummer der Gefahrzettelmuster
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Verpackungsgruppe
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Tunnelkategorie (bei Tunneldurchfahrt)
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Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
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Gesamtmenge des gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer
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Name und die Anschrift des Absenders
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Name und die Anschrift des (der) Empfänger
Weitere Informationen zum Beförderungspapier sind hier zu finden:
Kapitel 5.4 ADR, Dokumentation (Unterabschnitt 5.4.1)