Zentralbereich Neuenheimer Feld Etiketten und Verpackung

Gefahrstoffe müssen in dafür vorgesehene Gebinde/Kanister verpackt und Gesetzeskonform gekennzeichnet sein. Bitte immer mit ausgefülltem Begleitschein (s. Begleitscheine und Formulare) in unseren Annahmestellen abgeben. Beschädigte oder undeklarierte Gebinde sind von der Annahme ausgeschlossen!

Etiketten zum Ausdrucken

Tabelle

Entsorgungsgebinde für Gefahrstoffabfällen

Gefahrstoffabfälle sind vom Abfallerzeuger in den von der Abteilung 2.1 Chemie zur Verfügung gestellten Entsorgungsgebinden zu sammeln und bei den Annahmestellen abzugebenFolgende Gebinde erhalten Sie in unserer Annahmestelle:

  • 5-Liter Kunststoff-Kanister (geprüft): Für alle brennbaren halogenfreien oder halogenhaltigen Flüssigkeiten und deren Gemische.
  • 12-Liter Kunststoff-Kanister (geprüft): Für alle wässrige nicht brennbare Flüssigkeiten und deren Gemische.
  • 30-Liter Spannringweithalsfässer (geprüft): Für alle feste Gefahrstoffabfälle.
  • 60-Liter Spannringweithalsfässer (geprüft): Für alle feste Gefahrstoffabfälle.
Abbildung eines 5 Liter Lösemittelkanisters
12 Liter Kanister
30 Liter Spannringfass
60 Liter Spannringfass

Etiketten für die Kennzeichnung im Labor

Laborsicherheit

Informationen der Abteilung Arbeitssicherheit für den Laborbetrieb