Zentralbereich Neuenheimer Feld Etiketten und Verpackung
Gefahrstoffe müssen in dafür vorgesehene Gebinde/Kanister verpackt und Gesetzeskonform gekennzeichnet sein. Bitte immer mit ausgefülltem Begleitschein (s. Begleitscheine und Formulare) in unseren Annahmestellen abgeben. Beschädigte oder undeklarierte Gebinde sind von der Annahme ausgeschlossen!
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Tabelle
Entsorgungsgebinde für Gefahrstoffabfällen
Gefahrstoffabfälle sind vom Abfallerzeuger in den von der Abteilung 2.1 Chemie zur Verfügung gestellten Entsorgungsgebinden zu sammeln und bei den Annahmestellen abzugeben. Folgende Gebinde erhalten Sie in unserer Annahmestelle:
- 5-Liter Kunststoff-Kanister (geprüft): Für alle brennbaren halogenfreien oder halogenhaltigen Flüssigkeiten und deren Gemische.
- 12-Liter Kunststoff-Kanister (geprüft): Für alle wässrige nicht brennbare Flüssigkeiten und deren Gemische.
- 30-Liter Spannringweithalsfässer (geprüft): Für alle feste Gefahrstoffabfälle.
- 60-Liter Spannringweithalsfässer (geprüft): Für alle feste Gefahrstoffabfälle.