Zentralbereich Neuenheimer Feld Begleitscheine und Formulare

HINWEISE ZUR ANNAHME VON CHEMIKALIENABFÄLLEN

  1. Bei Abgabe von jeglichen Chemikalien oder Gefahrstoffabfällen muss eine gültige Kundenkarte des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld vorgelegt werden. 
  2. Chemikalien dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern (Kanister, Tonnen) abgegeben werden. Entsprechende Entsorgungsgebinde sind an den Annahmestellen der Abt. Chemie erhältlich. 
  3. Zu jedem Gebinde muss ein vollständig ausgefüllter Begleitschein (s.u.) abgegeben werden. 
  4. Laborchemikalien in Originalgebinde (ASN: 59302, 59303) werden mit einem eigens dafür vorgesehenen Begleitschein (s.u.)  abgegeben. 
  5. Die Abfallgebinde müssen ordnungsgemäß etikettiert sein (Gefahrstoffverordnung, TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen)Nicht deklarierte Abfälle können weder entsorgt noch transportiert werden.
  6. Die Abfallgebinde dürfen nur bis zu einem Füllgrad von 90% aufgefüllt werden und dürfen äußerlich nicht verunreinigt sein.
  7. Ansteckungsgefährliche- und radioaktive Abfälle dürfen bei uns nicht abgegeben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die entsprechende Entsorgungsstellen Abt. 2.2 Biotechnik und Abt. 2.3 Strahlenschutz.

Für die Zuordnung weiterer Chemikalien oder der Vereinbarung von Sonderterminen werden Sie gerne unter den Telefonnummern 06221-54-16915 (INF 269) oder 06221-54-16945 (INF 367) beraten.