Strahlenschutz
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Beratung: Strahlenschutzrecht
Universitätsleitung, Institutsleiter, Strahlenschutzbeauftragte, beruflich strahlenexponierte Mitarbeiter, die Berufsfeuerwehr, die Stadtverwaltung, die Abt. Sicherheitswesen der ZUV, der Personalrat, Architekten, Bauleiter, Bauamtsmitarbeiter, Mitarbeiter des Betriebsärztlichen Dienstes, Reinigungskräfte, Technisches Personal, Wissenschaftler und Mediziner können sich Rat und Hilfe suchend vertrauensvoll an die Abt. Strahlenschutz wenden. Die Abt. Strahlenschutz berät sachlich und informiert umfassend über alle Teilgebiete des Strahlenschutzes.
Strahlenschutzbeauftragte und beruflich strahlenexponierte Mitarbeiter finden wertvolle zusätzliche Informationen in den beiden Broschüren, die zum Downloading bereitstehen:
Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen englisch